+++Pressemitteilung+++
- SBO SVGD Werbeteam-SBO
- 26. Jan. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Die Stadtverwaltung hat am gestrigen Tage im Hauptausschuss das Ergebnis eines rechtswissenschaftlichen Gutachtens* zum Bürgerbegehren im Zusammenhang mit dem „Beschluss über die zu entwickelnden Wohnbauflächen“ vorgestellt.
Im Ergebnis der gutachterlichen Prüfung wird empfohlen, „dass das Bürgerbegehren nicht zustande gekommen ist“. Diese Empfehlung ist für uns unerfreulich und hat die Fraktion „Die Unabhängigen-Bürger für Hennigsdorf“ doch sehr überrascht. Hier werden einige Fragen aufgeworfen, die aber derzeit noch nicht abschließend erörtert wurden.
Der nächste Schritt wird -aus unserer Sicht- zunächst die Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung Hennigsdorf sein. Die Stadtverwaltung hat im Hauptausschuss eine entsprechende Beschlussvorlage für die nächste Sitzung am 8. Februar angekündigt. Eine Entscheidung zu diesem Bürgerbegehren liegt dann in den Händen der Hennigsdorfer Stadtverordneten.
Die Fraktion DU-BfH als Antragsteller des Bürgerbegehrens wird sich anschließend mit dem Ergebnis der Abstimmung sowie mit dem dann vorliegenden Sachstand befassen und unter Beteiligung der Bürgerinitiative und interessierter Bürger das weitere Vorgehen beraten.
Gunnar Berndt
Fraktionsvorsitzender
DU-BfH
*


Kommentare